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title: "Regel 16 KVR — Maßnahmen des Ausweichpflichtigen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/seestro_1972/regel-16"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# Regel 16 KVR — Maßnahmen des Ausweichpflichtigen

Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.

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— Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
