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title: "Inhaltsübersicht SeeEigensichV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/seeeigensichv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/seeeigensichv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# Inhaltsübersicht SeeEigensichV

§ 1Zweck der Verordnung und Zuständigkeit des Bundes

§ 2Verpflichtungen privater Unternehmen

§ 3Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr

§ 4Beauftragte für die Gefahrenabwehr im Unternehmen und auf dem Schiff

§ 5Anerkennung von Fortbildungslehrgängen

§ 6Risikobewertung

§ 7Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff

§ 8Internationales Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes

§ 9Sicherheitserklärung

§ 10Kommunikation

§ 11Schulungen und Übungen

§ 12Ordnungswidrigkeiten

§ 13ISO-Normen

§ 14Übergangsvorschrift zu § 7 Absatz 2a

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— Verordnung zur Eigensicherung von Seeschiffen zur Abwehr äußerer Gefahren

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/seeeigensichv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
