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title: "Anlage 1 See-ArbZNV — (zu § 2 Absatz 1)Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/see-arbznv_2013/anlage-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/see-arbznv_2013/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# Anlage 1 See-ArbZNV — (zu § 2 Absatz 1)Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)





Name des Schiffes:Flagge:IMO-Nr. (falls vorhanden)Letzte Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) Seiten

Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.

Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:

Sonstige Bestimmungen:



Dienstliche Stellung/RangTägliche Regelarbeitszeit auf SeeTägliche Regelarbeitszeit im HafenBemerkungenTägliche Gesamtarbeitszeit/

Gesamtruhezeit

(Std.)

Wachdienst

(von … bis …)Sonstige Pflichten

(von … bis …)Wachdienst

(von … bis …)Sonstige Pflichten

(von … bis …)3Auf SeeIm Hafen



















Unterschrift des Kapitäns: _______________________



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— Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/see-arbznv_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
