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title: "§ 28a SchwbAV — Leistungen an Inklusionsbetriebe"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/schwbav_1988/28a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 28a SchwbAV — Leistungen an Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.

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— Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
