---
title: "§ 3 SchVerschrFrdWäG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/schverschrfrdw_g/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schverschrfrdw_g/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
---

# § 3 SchVerschrFrdWäG

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden sinngemäß auch auf nicht in Wertpapieren verbriefte Schuldverpflichtungen des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs Anwendung, die aus Auslandskrediten oder Ausländerguthaben herrühren und auf ausländische Währung mit oder ohne Goldklausel lauten.

---

— Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schverschrfrdw_g/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
