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title: "§ 1 SchVerschrFrdWäG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/schverschrfrdw_g/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schverschrfrdw_g/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 1 SchVerschrFrdWäG

Lautet eine im Ausland aufgenommene, in Wertpapieren verbriefte Anleihe auf eine ausländische Währung - unbeschadet ob mit oder ohne Goldklausel -, so ist im Falle einer Abwertung dieser Währung für den Umfang der Zahlungsverpflichtung des Schuldners die abgewertete Währung maßgebend.

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— Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schverschrfrdw_g/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
