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title: "§ 1 SchlMonAufhG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/schlmonaufhg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schlmonaufhg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 1 SchlMonAufhG

Das staatliche Schleppmonopol auf dem Rhein-Herne-Kanal mit den Verbindungen zur Ruhrwasserstraße und zum Rhein, dem Wesel-Datteln-Kanal, dem Datteln-Hamm-Kanal, dem Mittellandkanal mit seinen Zweigkanälen und den Abstiegen zur Weser und zur Leine, auf dem Dortmund-Ems-Kanal und der kanalisierten Ems wird aufgehoben.

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— Gesetz über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schlmonaufhg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
