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title: "§ 3 SchLichtReklAusbV — Struktur der Berufsausbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/schlichtreklausbv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schlichtreklausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 3 SchLichtReklAusbV — Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der beiden Schwerpunkte

1.



Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik oder

2.



Grafik, Druck, Applikation.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin*)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schlichtreklausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
