Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch
- Ausfertigungsdatum:
- 24.12.1929
- Fundstelle:
- RGBl II 1929, 759
- Stand:
- 20120625150430
(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend.
(2)
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.