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title: "Inhaltsübersicht SchAusrV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/schausrv_2026/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schausrv_2026/index.html"
updated: "2026-07-01T02:22:29+00:00"
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# Inhaltsübersicht SchAusrV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften



§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Zuständige BehördeAbschnitt 2Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt



§ 4Anforderungen an Schiffsausrüstung

§ 5Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung

§ 6Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen

§ 7Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken

§ 8Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union

§ 9Ausnahmen für nicht verfügbare AusrüstungAbschnitt 3Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/90/EU



§ 10EU-Konformitätsbewertungsverfahren

§ 11EU-Konformitätserklärung

§ 12Steuerrad-Kennzeichen

§ 13Elektronische KennzeichnungAbschnitt 4KonformitätsbewertungsstellenUnterabschnitt 1Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU



§ 14Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 15Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle

§ 16Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17Anforderungen an das Fachpersonal der KonformitätsbewertungsstelleUnterabschnitt 2Befugniserteilung und Notifizierung



§ 18Antrag auf Erteilung der Befugnis

§ 19Erteilung der Befugnis

§ 20Änderung einer erteilten BefugnisUnterabschnitt 3Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung



§ 21Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle

§ 22Zweigunternehmen und Vergabe von UnteraufträgenAbschnitt 5Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen

im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU



§ 23Zuständigkeit und Aufgaben

§ 24Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde

§ 25Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden BehördeAbschnitt 6Pflichten der Wirtschaftsakteure für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2



§ 26Pflichten des Herstellers

§ 27Bevollmächtigter für die Europäische Union

§ 28Sonstige WirtschaftsakteureAbschnitt 7Marktüberwachung



§ 29Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung

§ 30Formale Nichtkonformität

§ 31Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen

§ 32EU-SchutzklauselverfahrenAbschnitt 8Überwachung der Nutzung



§ 33Schiffsbezogene Überwachung

§ 34Einflaggung

§ 35Datenschutzrechtliche RegelungenAbschnitt 9Ordnungswidrigkeiten



§ 36Ordnungswidrigkeiten

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— Schiffsausrüstungsverordnung 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schausrv_2026/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
