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title: "§ 3 SanOAAusbGV — Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/sanoaausbgv_2013/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sanoaausbgv_2013/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 3 SanOAAusbGV — Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.

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— Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sanoaausbgv_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
