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title: "§ 1 GSA Fleisch — Zielsetzung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/safleischwig/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/safleischwig/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 1 GSA Fleisch — Zielsetzung

Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.

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— Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/safleischwig/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
