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title: "§ 6 SaatV — Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Saatgutes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/saatv/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/saatv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 6 SaatV — Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit
des Saatgutes

Die Anforderungen an den Feldbestand ergeben sich aus Anlage 2. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3. Für Vorstufensaatgut gelten die Anforderungen für Basissaatgut entsprechend.

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— Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/saatv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
