Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2024
- Fundstelle:
- BGBl. I 2024, Nr. 368
- Stand:
- 20260506175529
Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Der Beitragssatz für das Jahr 2025 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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