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title: "§ 21 RsprEinhG — Änderung von Bezeichnungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rspreinhg/21"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rspreinhg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 21 RsprEinhG — Änderung von Bezeichnungen

Soweit in anderen Gesetzen und in Verordnungen die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" verwendet wird, tritt an ihre Stelle die Bezeichnung "oberster Gerichtshof des Bundes".

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— Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rspreinhg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
