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title: "Anlage D6 RheinSchPersV — Als gleichwertig anerkannte Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rheinschpersv/anlage-d6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rheinschpersv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Anlage D6 RheinSchPersV — Als gleichwertig anerkannte Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt

(Fundstelle: BGBl. II 2017, 324)





Die Liste der als gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt und der dazu gehörigen Informationen über die ausstellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.

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— Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rheinschpersv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
