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title: "Art 2 RheinfallVtrG CHE"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rheinfallvtrg_che/art-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rheinfallvtrg_che/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Art 2 RheinfallVtrG CHE

In den Gebietsteilen, die nach Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages auf die Bundesrepublik Deutschland übergehen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages die im Regierungsbezirk Süd-Baden geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das schweizerische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.

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— Gesetz zu dem Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rheinfallvtrg_che/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
