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title: "§ 31 RennwLottDV — Bemessungsgrundlage"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rennwlottgabest/31"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottgabest/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 31 RennwLottDV — Bemessungsgrundlage

Der geleistete Spieleinsatz nach § 37 des Rennwett- und Lotteriegesetzes umfasst nicht Spielboni, die dem Spieler zur Verfügung gestellt werden, aber nicht ausbezahlt, sondern nur verspielt werden können.

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— Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottgabest/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
