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title: "§ 1 RegG — Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/regg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/regg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 1 RegG — Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit

(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

(2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

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— Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/regg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
