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title: "Inhaltsübersicht RechVersV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rechversv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Inhaltsübersicht RechVersV

Abschnitt 1

Anwendungsbereich

§ 1Anwendungsbereich



Abschnitt 2

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

§ 2Formblätter

§ 3Zusammenfassung von Posten

§ 4Davon-Vermerke

§ 5Zusätze



Abschnitt 3

Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz



Unterabschnitt 1

Posten der Aktivseite

§ 6Immaterielle Vermögensgegenstände

§ 7Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

§ 8Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

§ 9Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen

§ 10Sonstige Ausleihungen

§ 11Einlagen bei Kreditinstituten

§ 12Andere Kapitalanlagen

§ 13Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft

§ 14Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

§ 15Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

§ 16Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft

§ 17Sonstige Forderungen

§ 18Sachanlagen und Vorräte

§ 19Andere Vermögensgegenstände

§ 20Abgegrenzte Zinsen und Mieten

§ 21Ausgleichsbetrag



Unterabschnitt 2

Posten der Passivseite

§ 22Nachrangige Verbindlichkeiten

§ 23Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 24Beitragsüberträge

§ 25Deckungsrückstellung

§ 26Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

§ 27Näherungs- und Vereinfachungsverfahren

§ 28Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

§ 29Schwankungsrückstellung

§ 30Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen

§ 31Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

§ 32Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, wenn das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird

§ 33Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

§ 34Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft

§ 35Ausgleichsbetrag



Abschnitt 4

Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

§ 36Gebuchte Bruttobeiträge

§ 37Abgegebene Rückversicherungsbeiträge

§ 38Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung

§ 39Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen

§ 40Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung

§ 41Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung

§ 42Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung

§ 43Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung

§ 44Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung

§ 45Erträge aus Kapitalanlagen

§ 46Aufwendungen für Kapitalanlagen

§ 47Sonstige Erträge

§ 48Sonstige Aufwendungen

§ 49Sonstige Steuern

§ 50Ausgleichsposten



Abschnitt 5

Anhang

§ 51Zusätzliche Erläuterungen

§ 52Zusätzliche Pflichtangaben

§ 53Versicherungsunternehmen, die im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mehrere Geschäftszweige betreiben

§ 54Zeitwert der Kapitalanlagen

§ 55Zeitwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

§ 56Zeitwert der übrigen Kapitalanlagen



Abschnitt 6

Lagebericht

§ 57Lagebericht



Abschnitt 7

Konzernrechnungslegung

§ 58Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

§ 59Konzernanhang

§ 60Konzernlagebericht



Abschnitt 8

Befreiungen und Vereinfachungen für bestimmte Versicherungsunternehmen

§ 61Befreiungen

§ 62Vereinfachungen



Abschnitt 9

Ordnungswidrigkeiten

§ 63Ordnungswidrigkeiten



Abschnitt 10

Schlußvorschriften

§ 64Übergangsvorschriften

§ 65Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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— Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
