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title: "§ 1 ReblV — Anzeigepflicht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/reblv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/reblv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 1 ReblV — Anzeigepflicht

Verfügungsberechtigte und Besitzer von Reben sind verpflichtet, der zuständigen Behörde das Auftreten und den Verdacht des Auftretens der Reblaus unter Angabe des Standorts der Reben unverzüglich anzuzeigen.

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— Verordnung zur Bekämpfung der Reblaus

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/reblv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
