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title: "§ 1 RebflV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rebflv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rebflv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 1 RebflV

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1997/98, 1998/99 und 1999/2000.

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— Verordnung über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1997/98 bis 1999/2000

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rebflv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
