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title: "§ 2 RebflRodV — Bestimmung der Rebflächen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/rebflrodv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rebflrodv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 2 RebflRodV — Bestimmung der Rebflächen

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.

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— Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rebflrodv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
