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title: "§ 4 RückAbzinsV — Umrechnung von Festzins-Swapsätzen in Null-Kupon-Swapsätze"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/r_ckabzinsv/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/r_ckabzinsv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 4 RückAbzinsV — Umrechnung von Festzins-Swapsätzen in Null-Kupon-Swapsätze

Die Null-Kupon-Swapsätze werden aus den Festzins-Swapsätzen mit Hilfe der Null-Kupon-Anleihen-Entbündelung (Bootstrapping) abgeleitet, und sind dadurch charakterisiert, dass die Fälligkeitstermine im Jahresabstand aufeinanderfolgen und mit den Kuponterminen zusammenfallen. Für den Gegenwartswert eines Festzins-Swaps mit Laufzeit t gilt:











Der Festzins-Swapsatz mit einer Laufzeit von einem Jahr entspricht dem Null-Kupon-Swapsatz mit einer einjährigen Laufzeit; S1 = N1. Die weiteren ganzjährigen Null-Kupon-Swapsätze werden wie folgt schrittweise berechnet:

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— Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/r_ckabzinsv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
