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title: "§ 4 QFUV — Gliederung der Umschulung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/qfuv/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/qfuv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 4 QFUV — Gliederung der Umschulung

Die Umschulung gliedert sich in

1.



einen Umschulungslehrgang nach § 5 und

2.



eine betriebliche Umschulungsphase nach § 6.

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— Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/qfuv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
