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title: "Anlage 2 PWMAusbV — (zu § 23 Absatz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pwmausbv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pwmausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Anlage 2 PWMAusbV — (zu § 23 Absatz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)





Lfd.

Nr.Teil der

ZusatzqualifikationZu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte

in Wochen

1234

1Schmiedefeuerstelle einrichten

a)



Schmiedefeuerarten unterscheiden

b)



Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellen

c)



Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellen

d)



Lederschutzbekleidung anlegen

e)



Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen6

2Freiformschmieden und Wärmebehandlung

a)



Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellen

b)



Schmiederohlängen berechnen

c)



schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmen

d)



Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheiden

e)



Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellen

f)



Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstellen

g)



Härteverfahren Stählen zuordnen

h)



Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheiden

i)



Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassen

j)



Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pwmausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
