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title: "Art 4 PVÜG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pv_g/art-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pv_g/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Art 4 PVÜG

Für die Berechnung der Dauer des Schutzes, den ausländische Staatsangehörige für ihre Werke nach dem revidierten Welturheberrechtsabkommen im Geltungsbereich dieses Gesetzes genießen, sind die Bestimmungen in Artikel IV Abs. 4 bis 6 des revidierten Welturheberrechtsabkommens anzuwenden.

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— Gesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pv_g/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
