---
title: "Inhaltsübersicht PTAG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ptag/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ptag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
---

# Inhaltsübersicht PTAG

Abschnitt 1Erlaubnis

zum Führen der Berufsbezeichnung





§  1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“

§  2Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§  3Rücknahme der Erlaubnis

§  4Widerruf der Erlaubnis

§  5Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2Berufsbild und Befugnisse





§  6Berufsbild

§  7Befugnisse der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten

Abschnitt 3Ausbildung





§  8Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§  9Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14Staatliche Prüfung

§ 15Schulische Ausbildung

§ 16Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17Praktische Ausbildung

Abschnitt 4Ausbildungsverhältnis

während der praktischen Ausbildung





§ 18Ausbildungsvertrag

§ 19Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22Sachbezüge

§ 23Probezeit

§ 24Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5Anerkennung

im Ausland erworbener Berufsqualifikationen





§ 28Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 29Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36Anpassungsmaßnahmen

§ 37Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39Eignungsprüfung

§ 40Kenntnisprüfung

§ 41Anpassungslehrgang

Abschnitt 6Dienstleistungserbringung





§ 42Dienstleistungserbringung

§ 43Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 7Zuständigkeiten

und Zusammenarbeit der Behörden





§ 50Zuständige Behörden

§ 51Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52Warnmitteilung

§ 53Löschung einer Warnmitteilung

§ 54Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8Verordnungsermächtigung





§ 56Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9Bußgeldvorschriften





§ 57Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10Übergangsvorschriften





§ 58Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 11Evaluierung





§ 62Evaluierung

---

— Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ptag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
