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title: "§ 19 PStV — Aufbau und Gestaltung der Registereinträge"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pstv/19"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 19 PStV — Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

Die Registereinträge müssen auf dem Bildschirm so dargestellt werden können, wie es den Mustern der Anlagen 2 bis 5 entspricht; die Darstellung ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.

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— Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
