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title: "§ 4 6. ProdSV — Konformitätsvermutung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/prodsg2011v_6/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_6/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 4 6. ProdSV — Konformitätsvermutung

Bei einfachen Druckbehältern mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar∙Liter, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2014/29/EU erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.

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— Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_6/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
