---
title: "§ 8 PrKG — Unwirksamkeit der Preisklausel"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/prkg/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/prkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
---

# § 8 PrKG — Unwirksamkeit der Preisklausel

Die Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen dieses Gesetz ein, soweit nicht eine frühere Unwirksamkeit vereinbart ist. Die Rechtswirkungen der Preisklausel bleiben bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit unberührt.

---

— Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/prkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
