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title: "§ 6 PrKG — Verträge mit Gebietsfremden"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/prkg/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/prkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 6 PrKG — Verträge mit Gebietsfremden

Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.

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— Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/prkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
