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title: "Nr 2 PreisLS — Einrichtung und Ausgestaltung des Rechnungswesens"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/preisls/nr-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/preisls/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Nr 2 PreisLS — Einrichtung und Ausgestaltung des Rechnungswesens

Der Auftragnehmer ist zur Führung eines geordneten Rechnungswesens verpflichtet. Dieses muß jederzeit die Feststellung der Kosten und Leistungen, die Abstimmung der Kosten- und Leistungsrechnung mit der Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Ermittlung von Preisen auf Grund von Selbstkosten ermöglichen.

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— Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/preisls/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
