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title: "§ 3 PostLV — Qualifizierung bei Laufbahnwechsel"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/postlv_2012/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/postlv_2012/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 3 PostLV — Qualifizierung bei Laufbahnwechsel

Die nach § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung erforderliche Qualifizierung kann auch durch Wahrnehmung entsprechender beruflicher Tätigkeiten während einer Beurlaubung oder Zuweisung nach § 1 Absatz 5 erworben werden.

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— Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/postlv_2012/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
