---
title: "§ 3 POP-Abfall-ÜberwV — Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pop-abfall-_berwv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pop-abfall-_berwv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
---

# § 3 POP-Abfall-ÜberwV — Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

(1) Erzeuger und Besitzer von POP-haltigen Abfällen haben diese getrennt von anderen Abfällen zu sammeln und zu befördern, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 oder nach § 15 Absatz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich ist.

(2) Soweit die getrennte Sammlung nach Absatz 1 erforderlich ist, ist die Vermischung, einschließlich der Verdünnung, von POP-haltigen Abfällen mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien unzulässig.

(3) Abweichend von Absatz 2 ist eine Vermischung zulässig, wenn

1.



sie in einer hierfür zugelassenen Anlage erfolgt,

2.



sichergestellt ist, dass das gesamte entstehende Gemisch nach § 7 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemeinwohlverträglich beseitigt wird sowie

3.



das Vermischungsverfahren dem Stand der Technik entspricht.

(4) Soweit POP-haltige Abfälle in unzulässiger Weise vermischt worden sind, sind diese zu trennen,

1.



soweit dies erforderlich ist, um

a)



eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nach § 7 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder

b)



eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzessicherzustellen, und

2.



die Trennung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

---

— Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pop-abfall-_berwv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
