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Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege

Ausfertigungsdatum:
17.12.1993
Fundstelle:
BGBl I 1993, 2123
Stand:
20260506175727
Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 10

Übergangsregelungen

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.

Art 11

Neubekanntmachung

-

Art 12

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.