Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.1993
- Fundstelle:
- BGBl I 1993, 2123
- Stand:
- 20260506175727
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Übergangsregelungen
Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.
Neubekanntmachung
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Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.