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title: "§ 1 PKHFV — Formular"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pkhfv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pkhfv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# § 1 PKHFV — Formular

(1) Für die Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Absatz 2 Satz 1 oder nach § 120a Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung ist das in der Anlage bestimmte Formular zu verwenden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Erklärung einer Partei kraft Amtes, einer juristischen Person oder einer parteifähigen Vereinigung.

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— Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pkhfv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
