Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
- Ausfertigungsdatum:
- 12.06.2002
- Fundstelle:
- BGBl I 2002, 1837
- Stand:
- 20210225212502
Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und mit Ausnahme des § 5 am 31. Juli 2009 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.