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title: "§ 9 PflanzentechMeistPrV — Struktur der Prüfung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pflanzentechmeistprv/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pflanzentechmeistprv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# § 9 PflanzentechMeistPrV — Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus

1.



einem Arbeitsprojekt nach § 10 sowie

2.



einer schriftlichen Prüfung nach § 11.

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— Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pflanzentechmeistprv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
