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title: "§ 13 PAuswV — Schnittstelle des Chips"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/pauswv/13"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:34+00:00"
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# § 13 PAuswV — Schnittstelle des Chips

Der Chip des Personalausweises ist mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet und benötigt für die Datenübertragung die Energieversorgung durch Lesegeräte.

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— Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
