Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze
- Ausfertigungsdatum:
- 25.07.1994
- Fundstelle:
- BGBl I 1994, 1739 (2263)
- Stand:
- 20231128213547
Übergangsvorschrift
Die durch Artikel 2 Nr. 1 eingeführte Auskunftspflicht des Händlers (§ 54g Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes) erstreckt sich auf die seit dem 1. Januar 1993 bezogenen Waren.
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft; im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. August 1994 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.