PatGebG1976uaÄndG

Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze

Ausfertigungsdatum:
25.07.1994
Fundstelle:
BGBl I 1994, 1739 (2263)
Stand:
20231128213547
Art 4

Übergangsvorschrift

Die durch Artikel 2 Nr. 1 eingeführte Auskunftspflicht des Händlers (§ 54g Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes) erstreckt sich auf die seit dem 1. Januar 1993 bezogenen Waren.

Art 5

Inkrafttreten

Artikel 1 tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft; im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. August 1994 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.