Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten
- Ausfertigungsdatum:
- 12.12.2025
- Fundstelle:
- BGBl. I 2025, Nr. 324
- Stand:
- 20260506175446
Die Bundesministerien werden ermächtigt, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Verordnungen nach Maßgabe des § 110a Absatz 1d Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu erlassen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.