Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille
- Ausfertigungsdatum:
- 11.03.2009
- Fundstelle:
- BGBl I 2009, 522
- Stand:
- 20260506175139
Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom 19. November 2003 geändert. Danach erfolgt die Verleihung der Goethe-Medaille jährlich zum 28. August, dem Geburtstag Goethes.
Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundespräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.