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title: "Art 2 OrdenErl"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ordenerl/art-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ordenerl/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# Art 2 OrdenErl

Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:

1.



Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,

2.



Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,

3.



Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,

4.



Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.

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— Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ordenerl/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
