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title: "Anlage 1 OlympSchG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/olympschg/anlage-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/olympschg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# Anlage 1 OlympSchG

Das olympische Symbol besteht aus fünf ineinander verschlungenen Ringen: blau, gelb, schwarz, grün und rot, die in dieser Reihenfolge von links nach rechts angeordnet sind. Es besteht aus den olympischen Ringen allein, unabhängig davon, ob sie einfarbig oder mehrfarbig dargestellt werden.

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— Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/olympschg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
