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title: "§ 10 OlympSchG — Inkrafttreten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/olympschg/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/olympschg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# § 10 OlympSchG — Inkrafttreten

§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

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— Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/olympschg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
