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title: "§ 3 OASG — Anteilsmäßige Befriedigung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/oasg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/oasg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# § 3 OASG — Anteilsmäßige Befriedigung

Übersteigen die Ansprüche auf Schadensersatz mehrerer Pfandgläubiger die Höhe der Forderung, erhalten sie Befriedigung nur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche untereinander zur Höhe der Forderung.

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— Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/oasg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
