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title: "§ 11 NiSV — Anwendung von Magnetresonanzverfahren"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/nisv/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 11 NiSV — Anwendung von Magnetresonanzverfahren

Magnetresonanztomographen dürfen zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur unter Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit einer der sachgerechten Bedienung von Magnetresonanztomographen dienenden Fachkunde angewendet werden.

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— Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
