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title: "§ 8 MVITAufstV — Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/mvitaufstv/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/mvitaufstv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 8 MVITAufstV — Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module

Die Abfolge der Module, der Inhalt der Module und die Zahl der Leistungspunkte, die für die einzelnen Module vergeben werden, richten sich nach dem Modulhandbuch für den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München in der jeweils geltenden Fassung.

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— Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/mvitaufstv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
