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title: "Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhPrErprV)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/musikfachhprerprv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/musikfachhprerprv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:16:45+00:00"
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# Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhPrErprV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhPrErprV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/musikfachhprerprv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/musikfachhprerprv](https://juralernen.de/gesetze/musikfachhprerprv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](https://juralernen.de/gesetze/musikfachhprerprv/eingangsformel.md)
- [§ 6 — Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse](https://juralernen.de/gesetze/musikfachhprerprv/6.md)
- [§ 7 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten](https://juralernen.de/gesetze/musikfachhprerprv/7.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
